Rechtsprechung
BFH, 13.06.2008 - IX B 22/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Entscheidung über Ersterschließung oder Zweiterschließung ist Tatsachenfrage
- Judicialis
FGO § 118 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Entscheidung, ob eine Ersterschließung vorliegt, ist keine Rechtsfrage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 03.12.2007 - 13 K 234/03
- BFH, 13.06.2008 - IX B 22/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.12.1995 - IX R 5/95
Erschließungsbeiträge für öffentliche Straße anstelle provisorischer Anbindung an …
Auszug aus BFH, 13.06.2008 - IX B 22/08
Die Vorentscheidung weicht nicht von den BFH-Urteilen vom 16. Juli 1996 IX R 55/94 (…BFH/NV 1997, 178) und vom 19. Dezember 1995 IX R 5/95 (BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134) ab. - BFH, 16.07.1996 - IX R 55/94
Öffentliche Ausgaben im Sinne von Erschließungsbeiträgen als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 13.06.2008 - IX B 22/08
Die Vorentscheidung weicht nicht von den BFH-Urteilen vom 16. Juli 1996 IX R 55/94 (BFH/NV 1997, 178) und vom 19. Dezember 1995 IX R 5/95 (BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134) ab.
- BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08
Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken …
Im Hinblick auf die Erschließungskosten ist nach den Feststellungen des FG (vgl. zur Maßgeblichkeit der Sachverhaltsfeststellung durch das FG BFH-Beschluss vom 13. Juni 2008 IX B 22/08, BFH/NV 2008, 1524) von einer nachträglichen Erschließung auszugehen, so dass es die damit zusammenhängenden Aufwendungen zutreffend als Werbungskosten beurteilt hat (…vgl. hierzu eingehend Spiegelberger/Spindler/Wälzholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008, S. 699 ff., m.w.N. aus der Rechtsprechung), die es gegebenenfalls --wenn sich nach erneuter Verhandlung herausstellt, dass sich die Vermietungstätigkeit nicht auf das gesamte Grundstück bezieht-- auf die Vermietungsobjekte aufzuteilen hat. - BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10
Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund …
Ob es sich so allerdings im konkreten Fall verhält, ist eine allein durch die Tatsacheninstanz zu würdigende Tatsache, an deren Feststellung der BFH als Revisionsinstanz nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist (BFH-Beschluss vom 13. Juni 2008 IX B 22/08, BFH/NV 2008, 1524).