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   BFH, 13.06.2008 - IX B 22/08   

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https://dejure.org/2008,11229
BFH, 13.06.2008 - IX B 22/08 (https://dejure.org/2008,11229)
BFH, Entscheidung vom 13.06.2008 - IX B 22/08 (https://dejure.org/2008,11229)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - IX B 22/08 (https://dejure.org/2008,11229)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.12.1995 - IX R 5/95

    Erschließungsbeiträge für öffentliche Straße anstelle provisorischer Anbindung an

    Auszug aus BFH, 13.06.2008 - IX B 22/08
    Die Vorentscheidung weicht nicht von den BFH-Urteilen vom 16. Juli 1996 IX R 55/94 (BFH/NV 1997, 178) und vom 19. Dezember 1995 IX R 5/95 (BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134) ab.
  • BFH, 16.07.1996 - IX R 55/94

    Öffentliche Ausgaben im Sinne von Erschließungsbeiträgen als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 13.06.2008 - IX B 22/08
    Die Vorentscheidung weicht nicht von den BFH-Urteilen vom 16. Juli 1996 IX R 55/94 (BFH/NV 1997, 178) und vom 19. Dezember 1995 IX R 5/95 (BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134) ab.
  • BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08

    Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken

    Im Hinblick auf die Erschließungskosten ist nach den Feststellungen des FG (vgl. zur Maßgeblichkeit der Sachverhaltsfeststellung durch das FG BFH-Beschluss vom 13. Juni 2008 IX B 22/08, BFH/NV 2008, 1524) von einer nachträglichen Erschließung auszugehen, so dass es die damit zusammenhängenden Aufwendungen zutreffend als Werbungskosten beurteilt hat (vgl. hierzu eingehend Spiegelberger/Spindler/Wälzholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008, S. 699 ff., m.w.N. aus der Rechtsprechung), die es gegebenenfalls --wenn sich nach erneuter Verhandlung herausstellt, dass sich die Vermietungstätigkeit nicht auf das gesamte Grundstück bezieht-- auf die Vermietungsobjekte aufzuteilen hat.
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10

    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund

    Ob es sich so allerdings im konkreten Fall verhält, ist eine allein durch die Tatsacheninstanz zu würdigende Tatsache, an deren Feststellung der BFH als Revisionsinstanz nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist (BFH-Beschluss vom 13. Juni 2008 IX B 22/08, BFH/NV 2008, 1524).
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